Anmeldung/Aufnahmebedingungen

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Der Übergang an das Gymnasium erfolgt in der Regel nach der Klassenstufe 4 und demzufolge nach Abschluss der Grundschule. Schüler/innen der Oberschule können zudem im Anschluss an die Klassenstufen 5 bis 10 an das Gymnasium wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 30.05.2023 erfüllt werden (https://revosax.sachsen.de/vorschrift/12517-Schulordnung-Gymnasien-Abiturpruefung).

Da an sächsischen Gymnasien ab Klassenstufe 6 Unterricht in der zweiten Fremdsprache erfolgt, sind für einen Wechsel nach Klasse 6 von der Oberschule an das Clemens-Winkler-Gymnasium Aue Kenntnisse in einer der Fremdprachen Französisch, Latein oder Spanisch vorteilhaft bzw. notwendig. Eine Aufnahme setzt jedoch freie Kapazitäten in den jeweiligen Sprachengruppen voraus.

Schüler der Klassenstufe 10 dürfen nur dann am Clemens-Winkler-Gymnasium Aue aufgenommen werden, wenn bereits an der Oberschule der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht wurde. Wenn der Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt die Bekanntgabe, welchem Gymnasium der Schüler zugewiesen wird, durch das Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz.

Aufnahmeantrag (schulintern) für den Wechsel von einem anderen Gymnasium an das CWG Aue

Wichtige Termine

auf einen Blick

11.02.2025 Tag der offenen Tür am CWG Aue
14.02.2025 Ausgabe der Bildungsempfehlungen an den Grundschulen
14.02.2025 - 07.03.2025 Anmeldezeitraum für Schüler/innen der Grundschulen
14.02.2025 - 07.03.2025

Anmeldezeitraum für Schüler/innen der Oberschulen

11.03.2025 Leistungserhebung für Schüler/innen der Grundschulen
ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium
16.05.2025 Zusendung des Aufnahmebescheids für Schüler/innen der Grundschulen
17.06.2025

Aufnahmefeier für die zukünftigen Schüler/innen der Klassen 5 [Aula, 17:00 Uhr]